STEINEGG im Waldviertel

WER SIND WIR:

Wir sind eine gemeinnützige und unpolitische Initiative, die den Lebensraum Steinegg und das mittlere Kamptal vor geplanten massiven Eingriffen nachahltig schützen will.

STEINEGG IN GEFAHR!

Der Zeit droht die Genehmigung eines Steinbruch im Ortsgebiet trotz Landschaftsschutzgebiet, NATURA 2000 - Steinbruchsverbotszone. DETAILS ZUM PROJEKT HIER. Damit droht ein massiver Eingriff in diesen schützenswerten Lebensraum.

WIE KÖNNEN SIE UNS HELFEN:

Wir wollen unser Anliegen einer breiten Öffentlichkeit zugänglich machen. Bitte unterzeichnen Sie unsere UNTERSTÜTZUNGSERKLÄRUNG. Sie können uns auch aber finanziell unterstützen INFOS ZUR SPENDE.

Aktuelles

  • (16.4.2011) Werte Freunde des Kamptales.Folgendes hat sich seit der letzten Verhandlung am 5.3.2010 in Sachen des geplanten Steinbruches in Steinegg getan:Es erfolgte die Überarbeitung des Lärmgutachtens und es wurden Stellungnahmen von Amtsachverständigen (ASV) und eines Mediziners eingeholt. Die Anrainer welche eine Parteienstellung im Zuge der Verhandlung bewirkt haben, konnten nun bis Anfang März zu den Unterlagen Einwände vorbringen.

    Die wichtigsten Einwände welche durch unseren Anwalt eingebracht wurden sind folgende: Der Steinbruch ist nicht genehmigungsfähig aufgrund seiner Lage in einer Steinbruchsverbotszone. Das kann die Widmung durch die Gemeinde auch nicht sanieren. Es soll eine Erweiterung eines bestehenden Steinbruchs genehmigt werden. Die Anrainer haben allerdings die Behörde darauf hingewiesen, dass es keine rechtsgültige alte Genehmigung gibt, welche erweitert werden könnte. Eine Stellungnahme der Behörde dazu gibt es nicht. Durch die geplanten Sprengungen könnten Personen, die sich in der Umgebung des Steinbruchs befinden, durch Steinwurf gefährdet werden. Ebenso stellt auf dem steilen Hang abrollendes Gesteinsmaterial eine Gefahr für Personen, dar die sich im Wald aufhalten. Die Standfestigkeit des bestehenden und zukünftig erhöhten Schüttkegels wurde vor dem Hintergrund dass oberhalb eine Quelle liegt, nicht geprüft. Die Anrainer befürchten ein Abrutschen von Erde und Steinen bei starken Niederschlägen. Das geplante Abpumpen von bis zu 2500 Kubikmeter Regenwasser aus dem Grubenbereich gefährdet die unter dem Steinbruch liegenden Wohnanrainer. Das Gelände zwischen dem Steinbruch und der Ortschaft ist sehr steil und kaum sickerfähig. Darüber hinaus gibt es unter dem Steinbruch eine ausgewiesene Gefahrenzone. Auch auf diesen Einwand ist man bisher im Verfahren nicht eingegangen. Bild: Das Bild zeigt rot umrandet den Bereich des geplanten Abbaugebietes mit dem direkt darunter befindlichen Wohnhaus des nächstgelegenen Anrainers. Durch ein von den Anrainern beauftragtes Gutachten wurde das Privatgutachten (betreffend Luftschadstoffe und Staub) des Antragstellers geprüft. Es wurden eindeutige Fehler und Mängel dokumentiert, die eine Überarbeitung des ursprünglichen Gutachtens erfordert hätten. Die Behörde hat diesen Verbesserungsauftrag nicht erteilt und darüber hinaus auch nicht die Stellungnahme eines ASV eingeholt. Es wurde ein medizinischen Gutachten auf Basis des bedenklichen Privatgutachtens erstellt, das die Unbedenklichkeit des Projektes bestätigt.Hinsichtlich Lärm wurde aufgrund der Anrainerwände eine Überarbeitung des Privatgutachtes des Antragstellers beauftragt. Dabei sollten u.A. auch Messungen über den bei den Anrainern zu erwartenden Betriebslärm der Abbaugeräte vorgenommen werden. Bei den tatsächlich durchgeführten Messungen lief allerdings nur der Motor eines Baggers. Die viel lauteren Abbau-, Fahr- und Materialmanipulations-Geräusche wurden vor Ort nicht erfasst. Das Gutachten stützt sich auf Modellrechnungen, bei denen die Lärmquellen an „günstigen“ Orten im Steinbruch positioniert wurden. Jene Fälle, bei denen die Anrainer wesentlich stärker belästigt werden, wurden nicht untersucht. Ein durch die Anrainer beauftragtes Gegengutachten kommt zum Schluss, dass mit einer wesentlich stärkeren als im Gutachten des Antragstellers dokumentierten Lärmbelastung zu rechnen ist. Damit wäre das Projekt womöglich nicht genehmigungsfähig. Ganz ähnlich wie bei den Luftschadstoffen und Staub basiert das Gutachten des Mediziners nur auf den für den Antragsteller günstigen Lärmpegeln. Ein von einem Anrainer beauftragtes Gutachten eines Umweltmediziners bestätigt den Umstand, dass die vorgelegten positiven Gutachten des Amtsarztes offensichtlich nicht das tatsächliche Ausmaß der Beeinträchtigung der Anrainer berücksichtigen und daher auf unvollständigen und fehlerhaften Daten beruhen. Im übrigen verweisen wir auch auf die in diesem Zusammenhang erschienen Zeitungsartikel unter “Medien” auf unserer Homepage. BI Steinegg Lebensraumschutz